LTPRT 50W UltraLux Arbeitsscheinwerfer 10° Spotlicht
Der 50W Ultralux Scheinwerfer ist ein unglaubliches Kraftpaket und gleichzeitig einer der effizientesten Arbeitsscheinwerfer am Markt.
Die Superdrive-Schaltung sorgt für 130lm/Watt effektive Lichtausbeute und machen die Nacht zum Tage.
Ob Offroad oder in der Landwirtschaft, die Anwendungsmöglichkeiten sind dank der flexiblen und stabilen Edelstahl-Halterung vielfältig.
Das kompakte Gehäuse lässt den Scheinwerfer zudem dezent und unaufdringlich am Fahrzeug wirken.
Technische Spezifikationen:
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Betriebsspannung: 9-36V
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LEDs: 5 St. CREE 10W XM-L2 Hochleistungs-LED Chips
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Lichtstrahl: 10° Spotlicht
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Theoretische Lumen: 6900 lm
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Effektive Lumen: 6500 lm
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Schaltung: Super-Drive für geringste Energieverluste bei maximalem Lichtausstoß
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Gehäuse: Aluminum Druckguss
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Beschichtung: Anti-Korrosionsbeschichtung
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Linse: Klare optische und bruchfeste Bayer PC-Linse
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Betriebstemperatur: -40°C - +95°C
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Schutzklasse: IP 68 wasserdicht, staubdicht, schockresistent
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Farbe: weiß
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Abmessungen: 109mm x 76mm x 135mm
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Homologation: ECE R10 (Elektrisch geschützt gegen Radiofrequenz/EM-Störungen)
Lieferumfang:
- 1x LED Scheinwerfer weiss 50W* inkl. Deutsch-Stecker
- 1x Montagehalterung: Edelstahl SUS304
- 1x Befestigungsschrauben A2 70
- 1x Anschlusskabel mit Deutsch-Stecker
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Wir bringen Licht ins Dunkle! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."
Beachten Sie daher Folgendes:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
- Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
- Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
- Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
- Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"